Die Baustelle für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke im Rhein.

Großprojekte

Namenswettbewerb für die Brücke zwischen Goldgrube und           Rauental

Unternehmenskommunikation 
Stadtverwaltung Koblenz


Wettbewerbsausschreibung

 

Präambel:

Der Neubau der Geh- und Radwegbrücke, der über die Gleise der Deutschen Bahn führt und der voraussichtlich im Winter 2026/2027 abgeschlossen sein wird, verbindet zukünftig die Koblenzer Stadtteile Rauental und Goldgrube miteinander.

Der Name für die Brücke soll durch eine Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Wettbewerbs gefunden werden.


Teilnahme-Formular online

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Hierfür gelten folgende Wettbewerbsbedingungen:

 

1. Ausloberin

Ausloberin des Wettbewerbs ist die Stadt Koblenz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz.

 

2. Wettbewerbsbetreuung

Die Wettbewerbsbetreuung erfolgt durch das Büro des Oberbürgermeisters / Zentrale Angelegenheiten der Stadt Koblenz und das Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren.

Mitarbeitende der Stadt Koblenz, Beschäftigte stadteigener Unternehmen, am Wettbewerbsverfahren beteiligte Personen, Mitglieder des Arbeitskreises Straßenbenennung sowie die Mitglieder des Stadtrates sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

4. Teilnahmezeitraum

Vorschläge können von Mittwoch, 1.7.2026 bis einschließlich Sonntag, 16. August, um 23.59 Uhr

  • digital, über das auf dieser Seite befindliche Online-Formular übersandt werden oder
  • mit dem beigefügten PDF-Formular, ausgedruckt an die Stadt Koblenz, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz, per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Briefkasten der Stadtverwaltung übermittelt werden.

Maßgebend ist der Eingangszeitpunkt bei der Stadtverwaltung Koblenz.

Vorschläge, die nach dem oben genannten Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt.

 

5. Einreichung der Vorschläge

Jeder Teilnahmeberechtigte kann nur einen Namensvorschlag einreichen. Jeder Vorschlag sollte nach Möglichkeit kurz begründet sein.

 

6. Anforderungen an die Namensvorschläge

Für die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge gelten die folgenden Kriterien:

Die Vorschläge müssen

  • einen sachlichen und respektvollen Charakter haben,
  • frei von diskriminierenden, beleidigenden oder rechtswidrigen Inhalten sein,
  • keine Rechte Dritter (z. B. Namens-, Marken- und Urheberrechte) verletzen,
  • einen Bezug zur Stadt Koblenz und/oder zu den Stadtteilen Rauental und Goldgrube, ihrer Geschichte, Kultur oder Bedeutung aufweisen.
  • dem Regelwerk zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Koblenz entsprechen. Dieses Regelwerk ist im Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz veröffentlicht.

 

7. Vorprüfung

Die Ausloberin behält sich vor, ungeeignete Vorschläge vom Wettbewerb auszuschließen. Sie  führt daher eine Vorprüfung durch, indem sie die eingereichten Wettbewerbsbeiträge auf die Einhaltung der in Ziffer 6 festgelegten Anforderungen hin kontrolliert. Nach Ablauf der Einreichungsfrist und der durchgeführten Vorprüfung legt die Ausloberin die zulässigen Namensvorschläge einem Auswahlgremium zur Abstimmung vor.

 

8. Auswahlverfahren

Das Auswahlgremium (Jury) ist der Arbeitskreis Straßenbenennung bei der Stadt Koblenz. Der Arbeitskreis Straßenbenennungen ist ein beratender Ausschuss, der sich paritätisch aus Vertretern der Koblenzer Stadtratsfraktionen sowie Mitarbeitern der Fachverwaltung zusammensetzt. Die genauen Mandatsträger können im Koblenzer Bürgerformationssystem eingesehen werden.

Die Jury benennt aus den ihr vorgelegten Namensvorschlägen drei Favoriten. Sie kann Vorschläge auch zusammenfassen, wenn verschiedene Personen denselben oder einen ähnlichen Namen eingereicht haben. Bei mehreren identischen Vorschlägen entscheidet die Reihenfolge des Vorschlagseingangs. Sofern hierzu keine einwandfreie Festlegung möglich ist, entscheidet das Los. Die ausgewählten Favoriten werden dem Stadtrat vorgelegt.

 

9. Gewinne

Die drei ausgewählten Favoriten, welche dem Stadtrat vorgelegt werden, erhalten jeweils folgendes Preispaket:

2 x einen Gutschein für einen Eintritt in den Bad- und Saunabereich des Moselbades

1 x einen Einkaufsgutschein über 50 Euro von der Buchhandlung Reuffel

 

10. Namensbestimmung

Die endgültige Namensbestimmung obliegt, unabhängig von dem Ergebnis des Wettbewerbs, der Ausloberin durch Beschluss des Stadtrates.  

Die Wettbewerbsteilnehmer haben keinen Anspruch auf Umsetzung des von ihnen eingereichten Vorschlags.

 

11. Nutzungsrechte an eingereichten Vorschlägen

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die von ihnen eingereichten Namensvorschläge von der Stadt Koblenz unentgeltlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.

Dies umfasst insbesondere das Recht, eingereichte Vorschläge zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln, mit anderen Vorschlägen zu kombinieren sowie für die Benennung der Brücke oder für andere Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zu verwenden.

Die Teilnehmenden verzichten auf etwaige Ansprüche auf Vergütung oder sonstige Entschädigung im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Vorschläge.

Mit der Einreichung versichern die Teilnehmenden, dass ihr Vorschlag keine Rechte Dritter verletzt.

 

12. Einverständniserklärung

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihr eingereichter Namensvorschlag sowie ihr Name im Zusammenhang mit dem Wettbewerb in öffentlichen Medien, sozialen Netzwerken etc. veröffentlicht werden können.

 

13. Datenschutz

Die Ausloberin erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmenden (Namen, Adresse, ggf. Alter etc.) zum Zweck und für die Dauer des durchzuführenden Wettbewerbs. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung der Daten erfolgt nur, soweit die Teilnehmenden darin eingewilligt haben.

Die Informationen, die die Ausloberin den Teilnehmenden gem. Artikel 13 DS-GVO zur Verfügung stellen muss, können auf der Internetseite der Ausloberin eingesehen werden (https://www.koblenz.de/datenschutz/).

 

14. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.